Fisch gefangen ?

Schade das es diese Zeilen braucht.
Die wohl erste Frage wenn sich Angler treffen ist wohl: "Hast was gefangen ?" Dabei sind sich einige Angler gar nicht bewußt, was nach dem Fang noch alles erledigt werden muß.
Die Auswertung der Fangkarten brachte mich fast an die Grenzen meiner Kreativität, darum nun nochmals einige Hinweise zu den Eintragungen.

Jedes Angelgewässer hat eine Gewässernummer die einzutragen ist.

Jeder entnommene Fisch hat neben seiner Länge auch ein Gewicht und beides gehört eingetragen. Bei beispielsweise 5 Fischen gleicher Art reicht die Angabe in cm von/bis und das Gesamtgewicht.

Bevor man einträgt, sollte natürlich auch die zutreffende Fangkarte für das jeweilige Bundesland ausgewählt werden, schlimm dass es erwähnt werden muß.

Wer die Angelkarte für Sachsen nutzt und dort Fische fängt, findet in dem Fangbuch nach den Seiten der üblichen Fangbucheinträge noch die Fangbuchjahresabrechnung die vor Abgabe zum Jahresende auszufüllen ist.

Unvollständig ausgefüllte Fangkarten, egal welches Bundesland betreffend, werden im nächsten Jahr wie eine Nichtabgabe behandelt und damit ein zusätzlicher Kostenpunkt in der betreffenden Beitragsrechnung.

Petri Heil
Christoph